Hausordnung

Hausordnung

Hausordnung des Josef-Hofmiller-Gymnasiums März 2009


Damit unser gemeinsames Miteinander funktioniert, brauchen wir Vereinbarungen, an die sich alle halten und an die wir uns gegenseitig erinnern.


Sicherung des Lernerfolgs

Alle am Unterricht Beteiligten erscheinen mit den notwendigen Büchern, Heften und sonstigen Arbeitsmitteln pünktlich zum Unterricht. Dies gilt für sämtliche Unterrichtsstunden. Nach dem ersten Glockenzeichen (zum Unterrichtsbeginn wie nach den Pausen) begeben sich alle Schüler/innen und Lehrer/innen in ihre Klassen- bzw. Fachräume. Schüler/-innen, die keinen Unterricht haben, halten sich in der Aula, in der Bibliothek oder in den dafür vorgesehenen Räumen auf.


Nutzung des Schulgeländes

Die Schülerinnen und Schüler halten sich vor Unterrichtsbeginn bis zum ersten Läuten (7:50 Uhr) ausschließlich in der Aula und im Eingangsbereich auf. Erst danach werden die Spinde aufgesucht. Das Betreten der Schule bzw. der Sporthallen durch den Eingang zum Bad an der Jochamstraße ist bei Unterrichtsbeginn wegen der fehlenden Aufsicht nicht erlaubt. Nach Schulschluss kann das Gebäude jedoch auf diesem Wege verlassen werden. Tischtennis und Fußball dürfen vor Unterrichtsbeginn, in den Pausen und von 13:05 bis 14:00 Uhr gespielt werden. Alle Schülerinnen und Schüler sollen während der Pausen die Möglichkeit der Bewegung und des Aufenthaltes im Freien an der frischen Luft nutzen. Ein Verbleiben in den Klassenzimmern und Gängen ist während der Pausen nicht gestattet. Grundsätzliche Aufenthaltsbereiche sind die Aula und die Pausenhöfe, während für alle Gänge nur ein Durchgangsrecht besteht. Die Spinde dürfen zu Beginn der Pausen und an deren Ende, nach dem Läuten, genutzt werden. In der Aula gilt die dort aushängende Mensaordnung, in der Bibliothek die Bibliotheksordnung, in den Computerräumen die dort ausgehängte Ordnung. Jede Klasse ist für das Wischen der Tafel in allen Unterrichtsräumen verantwortlich. Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen alle Schüler/-innen ihre Stühle auf den Tisch und schließen die Fenster. In jedem Unterrichtsraum hängt ein Belegplan. Besondere Arbeitsräume stehen ausschließlich den Schüler/-innen der Kollegstufe/Oberstufe zur Verfügung. Die Computerräume E56, E58 und U59 werden nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten und benützt. Fahrräder und besonders Motorräder werden im Schulhof in den hierfür vorgesehenen Bereichen untergestellt. Das Abstellen von Fahrrädern an und vor dem Schulgebäude des Josef-Hofmiller-Gymnasiums und vor dem Pallottinerheim ist nicht zulässig.


Sauberkeit auf dem Schulgelände

Die schulischen Räumlichkeiten, Mobiliar, Geräte, Bücher und sonstiges Eigentum der Schule werden sorgsam behandelt. Für angerichtete Schäden haftet der Verursacher. Schäden werden umgehend dem Fachlehrer, Klassenleiter oder Hausmeister gemeldet. Es ist die selbstverständliche Pflicht jeder Klasse, ihr Klassenzimmer in sauberem Zustand zu halten. Jeder ist im gesamten Hausbereich, auch in fremden Klassenzimmern, Fachräumen, Gängen, Pausenhalle, Toiletten, Umkleiden und Höfen usw. für Sauberkeit und Ordnung mitverantwortlich. Abfall wird im gesamten Schulbereich in die drei Behälter „Papier“, „Bio“ und „Restmüll“ getrennt. Abfall mit grünem Punkt wird in den gelben Abfallbehältern bzw. in den entsprechend gekennzeichneten Abfallkörben im Freien entsorgt. Essen, Trinken und Kaugummi kauen gehören nicht in den Unterricht. Das Trinken von Wasser kann nach Absprache mit der Lehrkraft gestattet werden. Heißgetränke und Eis werden nicht in die Gänge und Klassenzimmer mitgenommen. Sicherheit
Schnelles Laufen, Barfußlaufen, Skaten und Rutschen auf Treppengeländern ist im Schulgebäude wegen der damit verbundenen Unfallgefahr grundsätzlich nicht erlaubt. Aus Sicherheits- und Haftungsgründen dürfen die Schüler der Klassen 5 mit 10 den Schulbereich während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Dies gilt auch für die Pausen und für unterrichtsfreie Stunden, Ausnahme bildet die Mittagspause. Schüler der 10. Jahrgangsstufe dürfen sich in Freistunden in der Pausenhalle, in der Bibliothek und im schulischen Außengelände aufhalten. Schüler der Oberstufe dürfen in Freistunden den Schulbereich verlassen. Vertretungsstunden sind keine Freistunden. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht nur auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände. Zur Vermeidung von Diebstählen werden alle nachdrücklich aufgefordert,

  • alle Fahrzeuge abzusperren
  • keine Wertgegenstände mit in die Schule zu bringen
  • während des Unterrichts in Fachräumen kein persönliches Eigentum in den Klassenzimmern zurückzulassen, da diese Räume oft von anderen Klassen und Kursen benützt werden
  • während des Sportunterrichts Geld und Wertsachen beim Sportlehrer abzu geben.

Diebe riskieren nicht nur schwerwiegende Ordnungsmaßnahmen der Schule, sondern auch gerichtliche Verfolgung und Bestrafung!


Gesetzliche Vorschriften

Gemäß Artikel 56 (5) BayEUG sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien auszuschalten. Bei Zuwiderhandlung werden sie vorübergehend einbehalten. In der gesamten Schulanlage besteht generelles Rauchverbot. Es ist untersagt auf dem Schulgelände Alkohol zu konsumieren oder alkoholisiert zum Unterricht zu erscheinen. Bei außerunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen entscheidet die Schulleitung im Einzelfall, ob Alkohol nach dem Jugendschutzgesetz ausgeschenkt werden darf.