Profil des Fachs Wirtschaft und Recht

Ökonomisches Handeln ist wesentlicher Bestandteil unseres Zusammenlebens. Der Unterricht im Fach Wirtschaft und Recht befähigt die Schülerinnen und Schüler als mündige Wirtschaftsbürger in ihrem persönlichen Lebensumfeld selbstbestimmt ökonomisch zu handeln, in der Gesellschaft wirtschaftliche sowie rechtliche Rahmenbedingungen mit zu gestalten und solidarisch Verantwortung für andere zu übernehmen.

Dazu erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, mit denen sie aus der Perspektive von Konsument, Arbeitnehmer, Unternehmer oder Staatsbürger Problemstellungen kriterienorientiert analysieren, beurteilen und lösen können.

Das im Fach Wirtschaft und Recht erworbene Strukturwissen ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, ökonomisches Verhalten unterschiedlicher Akteure und wirtschaftliche Systemzusammenhänge zu analysieren, rechtliche Rahmenbedingungen zu verstehen und vor diesem Hintergrund Konfliktsituationen aus verschiedenen Perspektiven zu beurteilen. In aktuellen, handlungsorientierten Szenarien wenden sie geeignete Erklärungsmodelle an und werden sich der durch Märkte, Verträge und Normen gesetzten Handlungsanreize bewusst. Indem sie Möglichkeiten und Grenzen ökonomischen Handelns in unserer Wirtschaftsordnung und der globalisierten Weltwirtschaft reflektieren, entwickeln sie nicht nur Perspektiven der eigenen Zukunftsgestaltung (z. B. durch die Auseinandersetzung mit der Arbeitswelt und der Globalisierung), sondern übernehmen auch Verantwortung für andere (z. B. durch nachhaltiges Wirtschaften).

(aus dem Lehrplan für das neunjährigen Gymnasium: https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachprofil/gymnasium/wirtschaft-und-recht/10)

Wettbewerbe

Wirtschaftswissen im Wettbewerb (Jgst. 9)

Börsenspiel (Jgst. 10)

P-Seminare

Gründung einer Junior-Schülerfirma

Jugend und Konsum – Waren und Dienstleistungen im Schülertest

Betriebspraktikum

Den Elternbrief und die Anschreiben zum Betriebspraktikum der 9. Klassen finden Sie hier auf dieser Seite unter „Links“.

FAQs zum Betriebspraktikum

Wichtige Fragen und Antworten rund um dein Praktikum

Sinn und Zweck des Praktikums

Warum ist es meiner Schule wichtig, dass ich ein Betriebspraktikum absolviere?

Das Betriebspraktikum dient dir als erstes Kennenlernen der Arbeitswelt und das Hineinschnuppern in deine berufliche Möglichkeit. Es soll dich dafür sensibilisieren, welche Chancen dir in der Berufswelt offenstehen.

Ist das Betriebspraktikum verpflichtend?

Ja, das Betriebspraktikum ist am Josef-Hofmiller-Gymnasium für alle Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe verpflichtend. Es gilt als schulische Pflichtveranstaltung.

Warum dauert das Betriebspraktikum (nur) eine Woche?

Es dient als Erstkontakt und ermöglicht dir im geschützten Rahmen, nämlich im Rahmen der der Betreuung durch deine Lehrkraft für Wirtschaft & Recht, die erste Hürde in die Berufswelt zu nehmen. Sofern du den Betrieb weiter kennenlernen möchtest oder dich noch weitere Stellen interessieren, nutze gerne die Gelegenheit, in den Ferien freiwillige Praktika zu absolvieren.

Darf ich das Praktikum nur in der Nähe von Freising machen?

Im Mittelpunkt deiner Überlegungen sollte stehen, was dir beruflich vorschwebt. Es ist sehr wichtig, dass du einen Praktikumsplatz findest, der dich wirklich interessiert. Von daher unterstützen wir es selbstverständlich, wenn du die Chance bekommst, beispielsweise in Nürnberg oder Berlin ein Praktikum zu machen.

Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass du einen möglichst „normalen“ Arbeitsalltag kennenlernst – in direktem Vergleich zu deinem Schulalltag. Dazu gehört beispielsweise auch, dass du selbständig und pünktlich zu deiner Praktikumsstelle fährst. Falls du das Praktikum in den Ferien fortsetzen möchtest, wäre eine Stelle in der Nähe besser geeignet. Für deine Wirtschaftslehrkraft wäre ein Besuch während des Praktikumsbetriebs auch einfacher umzusetzen.

Vorbereitung des Praktikums

Wann sollte ich mit der Bewerbung um einen Praktikumsplatz starten?

Wenn du dich auf eine Stellenanzeige in einer Zeitung oder in einer Praktikumsbörse bewirbst, dann gilt meistens eine Bewerbungsfrist. Bewirbst du dich aus eigenem Antrieb für ein Praktikum, kannst du das jederzeit tun. Hier gibt es keine offiziellen Fristen.

Grundsätzlich: Je früher, desto besser! Einige Betriebe haben eine lange Vorlaufzeit für ihre Stellen.

Wo suche ich überhaupt nach einem Praktikumsplatz?

Darf ich im elterlichen/verwandtschaftlichen Betrieb ein Praktikum absolvieren?

Wir stellen dir offen, wo du dein Praktikum absolvierst, sofern es für dich einen interessanten Einblick garantiert. Bedenke, dass du im Zweifel über die Gespräche mit deinen Eltern und deiner Familie viel über den Betrieb erfährst, möglicherweise dort auch aushilfst.

Meist lohnt es sich, eine Praktikumsstelle zu suchen, die dir einen komplett neuen Einblick gewährt, völlig unabhängig von deinen Eltern.

Wie lerne ich, was ich bei einer Bewerbung beachten muss?

Das Betriebspraktikum ergänzt das theoretische Wissen aus dem Fach MbO. Im Unterricht wirst du Wichtiges zum Arbeitsmarkt, dem Bewerbungsprozess (z. B. schriftliche Bewerbung, Onlinebewerbung, Vorstellungsgespräch) und dem bayerischen Schulsystem lernen.

Was passiert, wenn ich keinen Praktikumsplatz finde?

Durch frühe Kontaktaufnahme mit Unternehmen und Unterstützung deiner Eltern sehen wir sehr gute Chance, dass du einen Platz finden wirst. Wenn du Bedenken hast, komm frühzeitig auf deine Lehrkraft zu. Wir beraten dich gerne!

Versicherungsschutz

Welche Versicherungen benötige ich verpflichtend von Seiten der Schule?

Du benötigst verpflichtend eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung.

Wie bin ich während des Praktikums unfallversichert?

„Wenn die Praktika Bestandteil des Schulunterrichts sind und von der Schule verantwortlich organisiert und durchgeführt werden, sind diese als Schulveranstaltung gesetzlich unfallversichert.“ (Quelle: https://kuvb.de/service/fragen-antworten/schueler/) Das trifft auf dein Betriebspraktikum zu.

Muss ich verpflichtend die Haftpflichtversicherung über die Schule abschließen, wenn meine Eltern doch eine private Haftpflichtversicherung für mich abgeschlossen haben?

Die Schule ist nach § 21 Abs. 1 S. 2 der Bayerischen Schulordnung verpflichtet, eine Schülerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1,60 € pro Schüler/-in. Der Betrag wird über das i-Net-Konto abgerechnet. Eine bereits bestehende Privathaftpflichtversicherung genügt lt. ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung) für nicht.

(Quelle: http://www.berufsorientierung-gymnasium.bayern.de/betriebspraktikum/rechtliche-rahmenbedingungen/ )

Während des Praktikums

Werden meine Fahrtkosten erstattet?

Die Schule kann leider keine durch das Praktikum entstehenden Kosten übernehmen. Wir bitten dich, dass du das bei der Wahl der Stelle und des Ortes bedenkst.

Wird das Praktikum bezahlt?

Nein, es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Bezahlung.

Werde ich einen Praktikumsbericht schreiben?

Ja. Er dient der Reflexion über deine Erwartungen und inwieweit sich diese auch erfüllt haben. Außerdem wirst du deine täglichen Aufgaben dokumentieren. Nähere Informationen erhältst du rechtzeitig im Unterricht.

Endet der Arbeitstag wie die Schulzeiten in meinem Stundenplan?

Ein klares Nein. Du wirst zu den üblichen Arbeitszeiten arbeiten, so wie es der Betrieb vorsieht. Selbstverständlich sind die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes von Seiten des Betriebs einzuhalten.

Wie lange darf ich als Praktikant arbeiten?

„Nach 20:00 Uhr dürfen Praktikantinnen und Praktikanten in der Regel nicht mehr arbeiten.

Wenn du unter 15 Jahre alt bist, darf deine Arbeitszeit nicht länger als 7 Stunden betragen. Bist du zwischen 15 und 18 Jahre alt, kannst du 8 Stunden arbeiten.

Wenn du noch vollzeitschulpflichtig bist, gelten für dich die Arbeitszeiten für Kinder. Du darfst dann also höchstens 7 Stunden arbeiten. Falls du dir unsicher bist, ob du noch vollzeitschulpflichtig bist, frage deine Lehrerin oder deinen Lehrer.

Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden stehen dir 30 Minuten Ruhepause zu, bei einer Arbeitszeit von über sechs Stunden musst du mindestens 60 Minuten Pause machen.

Nach 20:00 Uhr darfst du als Praktikant/in nicht mehr arbeiten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn du über 16 Jahre alt bist, darfst du

  • im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22:00 Uhr,
  • in Betrieben mit Schichtarbeit bis 23:00 Uhr,
  • in der Landwirtschaft ab 5:00 Uhr oder bis 21:00 Uhr sowie
  • in Bäckereien und Konditoreien auch morgens ab 5:00 Uhr (ab 17 Jahren ab 4:00 Uhr)

beschäftigt werden.

Samstags- und Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Allerdings ist Wochenendarbeit in bestimmten Bereichen – beispielsweise in Krankenhäusern, in Bäckereien oder im Friseurhandwerk – möglich. Als Ausgleich wirst du an einem anderen Wochentag derselben Woche von der Arbeit freigestellt.“

(Quelle: https://planet-beruf.de/schuelerinnen/meine-talente/schule-praktikum/rund-ums-praktikum/faq-praktikum/)

Was besagt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Neben der Arbeitszeit gibt es eine Vielzahl weiterer, wichtiger Regelungen für die Arbeit von Kindern und Jugendlichen, die online nachzulesen sind: https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/. Dieses Gesetz ist in jedem Fall einzuhalten.

Weiterführende Informationen: Broschüre „Sicher starten im Praktikum, im Job oder in der Ausbildung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Muss ich als Praktikant die Schweigepflicht einhalten?

„Natürlich darfst du erzählen, in welcher Firma du ein Praktikum machst und welche Tätigkeiten du ausführst. Aber du darfst keine Betriebsgeheimnisse an Personen außerhalb der Firma weitererzählen. Machst du z.B. ein Praktikum in einer Arztpraxis oder bei einem Rechtsanwalt, darfst du keine Informationen über Patienten oder Klienten an Dritte weitergeben. Manche Betriebe verlangen, dass Praktikantinnen und Praktikanten eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Damit verpflichtet man sich dazu, geheime Daten und Informationen für sich zu behalten.“

(Quelle: https://planet-beruf.de/schuelerinnen/meine-talente/schule-praktikum/rund-ums-praktikum/faq-praktikum/)

Wie hält die Schule während der Praktikumswoche Kontakt?

Die Lehrkräfte werden sich bei ausgewählten Praktikumsstellen telefonisch erkundigen, wie es euch geht und wie eure Ansprechpartner das Praktikum bewerten. Nach Möglichkeiten wird eure Wirtschaftslehrkraft euch dort nach vorheriger Vereinbarung besuchen.

Was ist zu tun, wenn ich während des Praktikums erkranke?

Wenn du krank wirst, so muss du dich am Morgen sofort bei deinem Ansprechpartner in der Praktikumsstelle krankmelden. Da es sich beim Praktikum um eine Schulveranstaltung handelt, melden dich deine Eltern auch wie üblich über das Elternportal krank. Solltest du längere Zeit krank sein, so kann ein Artbesuch sinnvoll sein und du erhältst ein ärztliches Attest.

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